Managerhandbuch Philippinen

Wirtschaftsstandort - Geschäftsanbahnung









Arbeitsgenehmigungen für die Philippinen


Parallel zur Liberalisierung im Rahmen der Investitionsgesetzgebung hat die Regierung in den letzten Jahren auch die Visabestimmungen für bestimmte Kategorien von Ausländern gelockert um die Wirtschaftstätigkeit internationaler Unternehmen anzuregen. Ausländische Aktionäre, Investoren, Repräsentanten von Investmentgesellschaften und Landentwickler sind diejenigen, die von dieser Liberalisierung besonders profitiert haben.

Im Einzelnen werden Ausländern, die auf den Philippinen arbeiten wollen, folgende Visa angeboten:

a. Treaty Trader- oder Investorenvisum gemäß Sektion 9 (d) des philippinischen Immigrationsgesetzes. Dieses Visum wird ausländischen Repräsentanten gewährt, typischerweise den Leitern der Repräsentanzbüros, welche im Handel zwischen den beiden Ländern tätig sind. Als Bedingung für die Ausstellung dieses Visums wird eine anfängliche Investition in Höhen von 30 000 US-$ oder ein jährliches Handelsvolumen von 120 000 US-$ vorausgesetzt. Dieses Visum wird im Augenblick nur Repräsentanten von Unternehmen aus den USA, Deutschland und Japan gewährt.

b. “Pre Arranged Employee’s Visa” gemäß Sektion 9 (g). Dieses Arbeitsvisum wird Ausländern gewährt, die auf den Philippinen einer Beschäftigung als technische Experten, Manager oder in anderen vertraulichen Positionen tätig werden. Die Voraussetzung für die Erteilung dieses Visums ist, dass keine lokalen Filipinos oder andere Residenten bereit und in der Lage sind, die entsprechenden Aufgaben des ausländischen Arbeitnehmers auszuführen. Dieses Visum muss vom Board of Investments und vom Bureau of Immigration genehmigt werden. Die Erteilung des Visums muss ferner mit der sogenannten Alien Employment Permit kompatibel sein. Das gilt besonders für die terminliche Deckung und die Laufzeit des Arbeitsvertrages. Die Alien Employment Permit wird vom Arbeitsministerium auf der Basis eines sogenannten Understudy Training Programmes erteilt. Mit ihm soll abgesichert werden, dass der Ausländer innerhalb einer bestimmten Frist durch das Training von mindestens zwei Filipinos substituiert wird.

c. Special Non-Immigrant Visum gemäß Sektion 47 (a) (2). Dieses Visum wird Ausländern gewährt, die bei PEZA- und BOI-registrierten Unternehmungen beschäftigt sind oder, die zeitweise in Regierungsprojekten arbeiten. Bei ausländischen Mitarbeitern von PEZA-registrierten Unternehmen wird auf die Einholung von Fingerabdrücken und die Registrierung beim Bureau of Immigration verzichtet. Ausländer mit diesem Visum benötigen ferner eine Alien Employment Permit des Arbeitsministeriums (Department of Labour and Employment).

d. Special Non-Immigrant Visum gemäß EO 226. Dieses Visum wird ausländischen Mitarbeitern gewährt, die bei BOIregistrierten Regionalbüros oder regionalen Hauptbüros tätig sind.

e. Special Non-Immigrant Visum gemäß PD 1034. Dieses wird ausländischen Mitarbeitern von lizenzierten off-shore Banken gewährt.

f. Special Subic Work Visum. Dieses Visum wird ausländischen Mitarbeitern gewährt, die bei Subic Bay Free Zone- Unternehmungen beschäftigt sind und besonders hochwertige technische Fähigkeiten besitzen.

g. Special Investors Resident Visum (SIRV). Dieses Visum wird gewährt gegen die dauerhafte Anlage einer Investition (Portfolio- oder Direktinvestition) in Höhe von 75 000 US-$. Auf diese Weise können Ausländer eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis auf den Philippinen erhalten. Die Bedingungen für die Gewährung des „Special Investor Residents Visum“ (SIRV) finden sie im Internet auf der Website des Board of Investments der Philippinen www.boi.gov.ph. Das SIRV-Programm wird gern von ehemaligen Expatriates, die

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern (beispielsweise den USA) dürfen Ausländer während ihres Aufenthaltes die Änderung ihres Aufenthaltsstatus’ von beispielsweise einem zeitlich begrenzten Visum in eine andere Visakategorie beantragen, ohne das Land verlassen zu müssen. Der Ausländer muss sich bei einem Antrag auf Statusänderung im Lande aufhalten, ansonsten wird sein Status ungültig. Der Ehegatte und die minderjährigen Kinder von Arbeitssuchenden dürfen die gleichen Visakategorien wie der „Hauptantragsteller“ beantragen. In der Zeit, in der ein ausländischer Mitarbeiter die Umwandlung eines bestehenden Visums in einen anderen Status beantragt, sollte er sich um eine vorübergehende (provisional) Arbeitsgenehmigung bemühen.



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