Managerhandbuch Philippinen
Wirtschaftsstandort - Geschäftsanbahnung
Arbeitsgenehmigungen für die Philippinen
Parallel zur Liberalisierung im Rahmen der Investitionsgesetzgebung
hat die Regierung in den letzten Jahren auch die Visabestimmungen
für bestimmte Kategorien von Ausländern gelockert um
die Wirtschaftstätigkeit internationaler Unternehmen anzuregen.
Ausländische Aktionäre, Investoren, Repräsentanten von Investmentgesellschaften
und Landentwickler sind diejenigen, die
von dieser Liberalisierung besonders profitiert haben.
Im Einzelnen werden Ausländern, die auf den Philippinen arbeiten
wollen, folgende Visa angeboten:
a. Treaty Trader- oder Investorenvisum gemäß Sektion 9 (d) des
philippinischen Immigrationsgesetzes. Dieses Visum wird
ausländischen Repräsentanten gewährt, typischerweise
den Leitern der Repräsentanzbüros, welche im Handel zwischen
den beiden Ländern tätig sind. Als Bedingung für die
Ausstellung dieses Visums wird eine anfängliche Investition
in Höhen von 30 000 US-$ oder ein jährliches Handelsvolumen
von 120 000 US-$ vorausgesetzt. Dieses Visum wird im
Augenblick nur Repräsentanten von Unternehmen aus den
USA, Deutschland und Japan gewährt.
b. “Pre Arranged Employee’s Visa” gemäß Sektion 9 (g). Dieses
Arbeitsvisum wird Ausländern gewährt, die auf den Philippinen
einer Beschäftigung als technische Experten, Manager
oder in anderen vertraulichen Positionen tätig werden. Die
Voraussetzung für die Erteilung dieses Visums ist, dass
keine lokalen Filipinos oder andere Residenten bereit und
in der Lage sind, die entsprechenden Aufgaben des ausländischen
Arbeitnehmers auszuführen. Dieses Visum muss
vom Board of Investments und vom Bureau of Immigration
genehmigt werden. Die Erteilung des Visums muss ferner
mit der sogenannten Alien Employment Permit kompatibel
sein. Das gilt besonders für die terminliche Deckung und
die Laufzeit des Arbeitsvertrages. Die Alien Employment
Permit wird vom Arbeitsministerium auf der Basis eines
sogenannten Understudy Training Programmes erteilt. Mit
ihm soll abgesichert werden, dass der Ausländer innerhalb
einer bestimmten Frist durch das Training von mindestens
zwei Filipinos substituiert wird.
c. Special Non-Immigrant Visum gemäß Sektion 47 (a) (2).
Dieses Visum wird Ausländern gewährt, die bei PEZA- und
BOI-registrierten Unternehmungen beschäftigt sind oder,
die zeitweise in Regierungsprojekten arbeiten. Bei ausländischen
Mitarbeitern von PEZA-registrierten Unternehmen
wird auf die Einholung von Fingerabdrücken und die Registrierung
beim Bureau of Immigration verzichtet. Ausländer
mit diesem Visum benötigen ferner eine Alien Employment
Permit des Arbeitsministeriums (Department of Labour and
Employment).
d. Special Non-Immigrant Visum gemäß EO 226. Dieses Visum
wird ausländischen Mitarbeitern gewährt, die bei BOIregistrierten
Regionalbüros oder regionalen Hauptbüros
tätig sind.
e. Special Non-Immigrant Visum gemäß PD 1034. Dieses
wird ausländischen Mitarbeitern von lizenzierten off-shore
Banken gewährt.
f. Special Subic Work Visum. Dieses Visum wird ausländischen
Mitarbeitern gewährt, die bei Subic Bay Free Zone-
Unternehmungen beschäftigt sind und besonders hochwertige
technische Fähigkeiten besitzen.
g. Special Investors Resident Visum (SIRV). Dieses Visum
wird gewährt gegen die dauerhafte Anlage einer Investition
(Portfolio- oder Direktinvestition) in Höhe von 75 000 US-$.
Auf diese Weise können Ausländer eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
auf den Philippinen erhalten. Die Bedingungen
für die Gewährung des „Special Investor Residents
Visum“ (SIRV) finden sie im Internet auf der Website des
Board of Investments der Philippinen www.boi.gov.ph. Das
SIRV-Programm wird gern von ehemaligen Expatriates, die
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern (beispielsweise den
USA) dürfen Ausländer während ihres Aufenthaltes die Änderung
ihres Aufenthaltsstatus’ von beispielsweise einem zeitlich begrenzten
Visum in eine andere Visakategorie beantragen, ohne
das Land verlassen zu müssen. Der Ausländer muss sich bei einem
Antrag auf Statusänderung im Lande aufhalten, ansonsten
wird sein Status ungültig. Der Ehegatte und die minderjährigen
Kinder von Arbeitssuchenden dürfen die gleichen Visakategorien
wie der „Hauptantragsteller“ beantragen. In der Zeit, in der ein
ausländischer Mitarbeiter die Umwandlung eines bestehenden
Visums in einen anderen Status beantragt, sollte er sich um eine
vorübergehende (provisional) Arbeitsgenehmigung bemühen.
